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   VG Berlin, 10.05.2021 - 8 K 420.17   

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VG Berlin, 10.05.2021 - 8 K 420.17 (https://dejure.org/2021,18105)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.05.2021 - 8 K 420.17 (https://dejure.org/2021,18105)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 8 K 420.17 (https://dejure.org/2021,18105)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08

    Voraussetzungen einer oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2021 - 8 K 420.17
    Dabei unterliegen ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften aber keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2008 - 7 B 38.08 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.1652

    Gewährung des Baukindergelds Plus

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2021 - 8 K 420.17
    Werden die Fördervoraussetzungen in Förderrichtlinien geregelt, so müssen diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde gleichmäßig ohne Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften und gemäß dem Förderzweck angewendet werden, wie dieser in den selbst gegebenen Richtlinien zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH München, Beschluss vom 14. September 2020 - 6 ZB 20.1652 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 6 B 12.15

    Zugang zu Meldedaten der örtlichen Meldebehörde über das Internet

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2021 - 8 K 420.17
    Ein Anspruch aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung besteht, wenn diese eine bestimmte Ermessenspraxis des Inhalts etabliert hat, bestimmte im Ermessen stehende Leistungen zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2015 - BVerwG 6 B 12/15 -, juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 13.03.2008 - 16 A 78.06

    Widerruf im Zuge der Wohnungsbauförderung gewährter Aufwendungszuschüsse.

    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2021 - 8 K 420.17
    Schließlich hat sich der Beklagte rügelos auf die Klageerweiterungen eingelassen und die Abweisung der Klage beantragt, so dass sich der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreichen ließe (vgl. VG Berlin, Urteil vom 13. März 2008 - 16 A 78.06 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • KG, 20.05.2011 - 24 U 8/11
    Auszug aus VG Berlin, 10.05.2021 - 8 K 420.17
    Soweit die Klägerin meint, die Nichtbedienung der Aufwendungsdarlehen sei einzig auf Erklärungen des Beklagten zurückzuführen, trifft dies nur insoweit zu, als die Klägerin entsprechend der Rechtsprechung des Kammergerichts vor einer Tilgung der Fremdmittel nicht verpflichtet ist, spätestens nach 15 Jahren Anschlussförderung das Aufwendungsdarlehen zu bedienen, nachdem der Beklagte zuvor eine Umstellung auf das Restkapital verlangt hat (vgl. dazu KG. Urteil vom 20. Mai 2011 - 24 U 8/11 -, juris).
  • VG Berlin, 21.06.2022 - 8 K 138.20
    Bei dem Bewilligungsausschuss, in dessen Namen die IBB den Bescheid vom 6. Juli 2020 erlassen hat, handelt es sich um eine oberste Landesbehörde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2021 - 8 K 420.17 -, BeckRS 2021, 15095 Rn. 18 m.w.N.).
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